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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB)

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Auftragnehmer (Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

  2. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Fotografie und ergänzenden Gestaltungs- und Designleistungen. Der Auftragnehmer erbringt alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Auftraggeber (Kunden) abgeschlossenen Verträge für Auftragsfotografie.

  3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

  1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder M.ngelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  2. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Insbesondere bei einem Hochzeitsshooting wird der Auftragnehmer sein Bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

  3. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren ab einem Einsatz von 6 Stunden. Während die Gäste speisen werden aus Rücksichtnahme keine Fotos gemacht. Aufführungen und Reden können jedoch auf Wunsch während des Essens fotografiert werden.

  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien, verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

  5. Sind dem Auftragnehmer innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Überlassenes Bildmaterial

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

  2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

  3. Die nachbearbeiteten und optimierten Bilder werden innerhalb von 4-9 Wochen in voller Auflösung ohne Wasserzeichen in eine Online-Galerie hochgeladen (sofern vereinbart) und stehen dem Auftraggeber drei Monate zum Anschauen und Runterladen zur Verfügung.

IV. Nutzungsrechte

  1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts und ein geteiltes Nutzungsrecht zu.vVeränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und nur bei Kennzeichnung mit [KB] gestattet.

  2. Die Bildrechte bleiben bei Katharina Bridgeman Photography (Katharina Kottke). Jede Manipulation und jeder Verkauf der Fotos ist nicht gestattet. Die zu übertragenden geteilten Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

  3. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. Instagram, Homepage etc.). Der Auftraggeber erteilt hierzu seine Einwilligung.

V. Haftung

  1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder und die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

  3. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Der Auftragnehmer bemüht sich um einen Ersatzfotografen (soweit erwünscht), der auf eigene Rechnung die Leistung erbringt. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser ebenfalls (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Die Anzahlung wird vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zurückerstattet (abzüglich einer etwaigen Vergütung für bereits erbrachte Leistungen).

  4. Die Haftung des Auftragnehmers für Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (letzterenfalls begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden).

  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.

  7. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar.

  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3. abgegolten.

  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  4. Überstunden erfolgen nach Absprache und werden gesondert vergütet.

  5. Kündigt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin den Vertrag (ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat bzw. in seiner Person ein wichtiger Grund vorliegt), so wird bei Nichteinhaltung des Termins 30% der Auftragssumme als Ausfallhonorar innerhalb von 1 Woche fällig. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Ausfall entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Ausfall entstanden ist.

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) kommerziellen Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen.  Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatz-ansprüche.

VIII. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertages und dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von unbeabsichtigten Regelungslücken.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Oldesloe, der Wohnsitz des Auftragnehmers.

IX. Datenschutz

Siehe die Datenschutzerklärung, welcher Bestandteil dieses Vertrages ist.

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